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Berlin: (hib/HLE/JOH) Die Ausfuhrliste wird neu gefasst und an internationale Vereinbarungen angepasst. Es handele sich dabei überwiegend um Änderungen redaktioneller Natur, geht aus der Begründung zu der von der Bundesregierung vorgelegten Einhundertneunten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste – Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung – (17/1624) hervor.
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