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Berlin: (hib/ROS/HIL) Für mehr Transparenz und eine verbesserte Informationskultur der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gegenüber ihren Mitgliedern hat sich der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Sitzung am Montagnachmittag ausgesprochen.
Grundlage dreier Petition zum Thema, die von mehr als 106.000 Unterstützern mitgezeichnet wurden, ist die Forderung nach Überprüfung der rechtlichen Grundlagen der GEMA und einer grundlegenden Reformierung des Vereins. Den Petenten zufolge verwendet die GEMA ein ungerechtes Vergütungs- und Abrechnungsmodell, das insbesondere die ”kleinen Mitglieder“ benachteiligen würde. Es entstehe ein ”schwarzes Loch“ im Lizenzbereich von 300 bis 750 Euro bei Veranstaltungen, wodurch bis zu 90 Prozent der Einnahmen bei der GEMA verbleiben und lediglich 10 Prozent an die Mitglieder ausgeschüttet würden. Des Weiteren stelle die Vereinsstruktur ein Problem dar. So würden die rund 2.000 ordentlichen Mitglieder mehr Rechte als die über 60.000 außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder haben, kritisieren die Petenten.
Von der Bundesregierung wollten die Ausschussmitglieder unter anderem wissen, warum ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2005 und die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission ”Kultur in Deutschland“ aus dem Jahr 2007, welche die GEMA zu mehr Transparenz auffordern, noch nicht umgesetzt seien. SPD und die Linke äußerten außerdem Kritik zur staatlichen Aufsicht. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) sei personell unterbesetzt und könne daher nicht ausreichend seinen Aufsichtspflichten gegenüber der
GEMA nachkommen. Darüber hinaus kritisierten die Ausschussmitglieder mehrheitlich das Delegiertenverhältnis innerhalb der GEMA. Die derzeit 34 und demnächst 45 Delegierten seien nicht ausreichend für die über 60.000 Mitglieder der GEMA.
Max Stadler (FDP), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, bestätigte das ”Grundproblem des pauschalisierten Abrechnungs- und Vergütungsmodells“ der GEMA, das besonders ”kleine und karitative Veranstalter“ treffe. Er wies jedoch darauf hin, dass der BGH dieses Modell prinzipiell als rechtmäßig beurteile und der GEMA ein gewisser ”Spielraum“ zustehe, der Verein aber der ”Sparsamkeit und Kosteneffizienz“ verpflichtet sei. Des Weiteren sei die ”Personaldecke“ des DPMA bereits aufgestockt und die Aufsicht daher verbessert worden. In Bezug auf die Transparenz und Informationspolitik attestierte Stadler der GEMA eine Verbesserung, sprach sich aber gleichsam für eine weitere Optimierung aus. Das Delegiertenverhältnis betreffend verwies er auf den einer Verwertungsgesellschaft zustehenden ”Ermessensspielraum“.
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