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Berlin: (hib/HLE/ELA) Die Bundesrepublik Deutschland und das Fürstentum Liechtenstein wollen den Informationsaustausch in Steuersachen verbessern. Die Regierung des Fürstentums sei bereit, den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke zu akzeptieren, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. September 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen (17/1701). Das Abkommen enthalte alle Kernelemente des OECD-Standards, versichert die Bundesregierung.
In Zukunft sollen Auskünfte in Steuersachen erteilt werden, wenn sie für ein Besteuerungsverfahren oder für ein Steuerstrafverfahren ”voraussichtlich erheblich“ seien, heißt es in der Denkschrift zu dem Abkommen. Empfangene und erteilte Auskünfte seien zwar vertraulich zu behandeln, könnten aber in Gerichtsverfahren offen gelegt werden. Es dürften nur Informationen übermittelt werden, die für die Durchführung des Abkommens erforderlich seien und wenn dies nach dem Recht der übermittelnden Vertragspartei möglich sei. Dies entspreche dem Grundsatz, dass keine Verpflichtung bestehe, Informationen zu erteilen, die nach den jeweiligen Gesetzen nicht beschafft werden könnten, heißt es weiter.
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