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Berlin: (hib/ELA/JOH) Bestimmte Prämien und Beihilfen für deutsche Landwirte sollen in die Betriebsprämienregelung einbezogen worden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/1703) hervor, mit dem deutsche Gesetze an EU-Vorschriften angepasst werden sollen. Betroffen sind Prämien für Eiweißpflanzen, die Flächenzahlung für Schalenfrüchte und die Erzeugungsbeihilfe für Stärkekartoffelerzeuger, Verarbeitungsbeihilfen für Trockenfutter und Faserflachs/-hanf sowie Prämien für Kartoffelstärke. Der Gesetzentwurf sieht vor, die neu zu entkoppelnden Beihilfen alle zum spätestmöglichen Zeitpunkt 2012 in das Betriebsprämiendurchführungsgesetz einzubeziehen. In dem Entwurf sind weiterhin ”technische Folgeänderungen“ aufgrund veränderter Verordnungen sowie Durchführungsvorschriften im Bereich der EG-Weinmarktreform geregelt. Darüberhinaus enthält der Gesetzentwurf Änderungen bei der Agrarstatistik, die laut Bundesregierung für Erhebungen im Bereich der nichtöffentlichen Wasserver- und Abwasserentsorgung notwendig seien.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Mai beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
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