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Berlin: (hib/ELA/JOH) Das Rentenüberleitungsgesetz, nach dem die Alterssicherung der DDR in das bundesdeutsche Recht überführt wurde, soll in seinen Wirkungen überprüft werden. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/1631), der am Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten wird. Die Parlamentarier wollen, dass die Bundesregierung bei bestimmten ”Lücken“ und ”Problemfeldern“ Abhilfe schafft. Diese sehen die Antragsteller unter anderem bei ehemaligen Beschäftigten des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR, bei in der DDR Geschiedenen, bei Ballett-Mitgliedern, bei Bergleuten oder auch im Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie Handwerk. Grund dafür sind nach Angaben der Linksfraktion ”Überführungslücken, die dadurch entstanden sind, dass DDR-typische und mit bundesdeutschen Verhältnissen nicht vergleichbare Sachverhalte nicht oder nur übergangsweise beziehungsweise nicht abschließend geregelt wurden“. Es sei nicht hinnehmbar, wie bisherige Bundesregierungen die mit der Rentenüberleitung entstandenen Probleme ignoriert hätten, heißt es in der Begründung für die Initiative.
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