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Berlin: (hib/ELA/LEU) Die Bundesregierung lehnt den Einsatz neuer EU-Mittel für die Risikoabsicherung in der Landwirtschaft ab. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/1653) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/1481) hervor. Die SPD hatte gefragt, ob nicht EU-Mittel im Zusammenhang mit Artikel 68 der Verordnung Nr. 73/2009 für die Risikoabsicherung eingesetzt werden könnten. Die Regierung lehnt dies unter anderem ab, weil die Mittel ”über eine Kürzung der Direktzahlungen aller Betriebsinhaber beziehungsweise der Betriebsinhaber des betroffenen Sektors bereitgestellt“ werden müssten.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Direktzahlungen, die unabhängig von der Produktion und der Marktlage fließen, eine verlässliche Basis für die finanzielle Situation der Betriebe darstellten. Daneben gebe es im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung ”eine Vielzahl verschiedener Instrumente“, um auf außergewöhnliche Situationen auf einzelnen Märkten reagieren zu können. Als Beispiel nennt die Regierung die ”Intervention beziehungsweise private Lagerhaltung oder – in sehr begrenztem Umfang – Sondermaßnahmen zur Stützung der Märkte“. Darüber hinaus schreibt die Regierung, dass auch Derivate einen ”sinnvollen Beitrag zur Risikoabsicherung“ leisten könnten, insbesondere im Hinblick auf Preisvotalitäten. In der Praxis hätten sich insbesondere die Warenterminbörsen etabliert.
Zu den Überlegungen, einen europäischen Fonds zur Risikoabsicherung einzurichten, äußert sich die Regierung zurückhaltend. Die Vorstellungen über einen derartigen Fonds seien noch sehr vage und entzögen sich daher einer konkreten Bewertung. In jedem Falle werfe ein solches Instrument erhebliche finanzielle, organisatorische, administrative und zusätzlich WTO-rechtliche Fragen auf, heißt es in der Antwort. Außerdem konkurrierten staatliche Instrumente der Risikovorsorge mit den häufig flexibleren Instrumenten auf einzelbetrieblicher Ebene.
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