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Berlin: (hib/JOH/KTK) Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Definition des ”Aggressionsverbrechens“ einsetzen und aktiv darauf hinwirken, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag künftig seine Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression ausüben kann. Dies fordert die Fraktion in einem Antrag (17/1767) mit Blick auf eine Konferenz, die ab Ende Mai in Kampala in Uganda stattfindet und mögliche Änderungen des Römischen Statuts des IStGH prüfen soll. Nach Ansicht der Grünen eröffnet sich in Kampala eine ”historische Chance, eine Jahrhundertfrage in der Völkerstrafrechtsentwicklung zu entscheiden und dem Klima der Straflosigkeit endlich auch im Hinblick auf Angriffskriege entschlossen entgegen zu treten“. Diese Chance müsse genutzt werden.
Die Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass sich das Aggressionsverbrechen bereits jetzt auf der Liste der Kernverbrechen des IStGH befinde. Würde dem Gerichtshof künftig die Ausübung seiner Gerichtsbarkeit über dieses Verbrechen ermöglicht, bedeute dies die Vervollständigung des IStGH-Statuts. Diese sei von einer ”überwältigenden Mehrheit“ der IStGH-Vertragsstaaten gewünscht. Die Grünen sehen darüber hinaus ”keine zwingenden Gründe“, die gegen eine solche Fortentwicklung des Statuts sprechen. Eine Vermischung des Rechts gegen den Krieg mit dem Recht im Krieg, dem humanitären Völkerrecht, sei nicht zu befürchten, ebenso wenig eine Aushöhlung des Gewaltverbots.
In der Initiative verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung außerdem, sich dafür einzusetzen, dass der IStGH Aggressionsverbrechen auch unabhängig von einer Feststellung einer staatlichen Angriffshandlung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verfolgen kann. Denn andernfalls träte der Gerichtshof als juristisches Organ in eine so große Abhängigkeit von einem politischen Organ, dass seine Glaubwürdigkeit eingeschränkt würde, argumentieren die Grünen. An dem Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz festzuhalten, sei aber eine zentrale Forderung an das Völkerstrafrecht.
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