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Berlin: (hib/ELA/KTK) Um die Qualität des deutschen Weines zu sichern und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für alle Betriebe zu schaffen, soll das Weingesetz geändert werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/1749) hervor, der am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Durch die fraktionsübergreifende Initiative soll auch die Traubenmost- und Weinerzeugung aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Traubenmost oder teilweise gegorenem Traubenmost der Hektarertragsregelung unterworfen werden. Ziel der im Weinrecht verankerten Hektarertragsregelung ist, die Weinqualität zu steigern und eine Stabilisierung des Weinmarktes herbeizuführen. Sie bestimmt den in Weintrauben, Traubenmost oder Weinmengen festgesetzten Ertrag je Hektar Ertragsrebfläche.
Seit einigen Jahren ist vor allem in Weinanbaugebieten mit Weintrauben-, Traubenmost und Fassweinmarkt eine Zunahme vermarkungsfähiger Weinmengen festzustellen, die von der Hektarertragsregelung nicht erfasst werden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Dies könne zu Wettbewerbsungleichgewichten zwischen den verschiedenen bei der Weinerzeugung tätigen Wirtschaftsteilnehmern führen. Ziel des Gesetzes sei es, vergleichbare Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Qualität der Weinerzeugung sicherzustellen, heißt es weiter.
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