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Berlin: (hib/HIL/KTK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/1702) vorgelegt, mit dem die verfassungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden soll, den Vertrag über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung zu überarbeiten. Der Vertrag soll daran angepasst werden, dass seit Beitritt der Republik Polen und der Tschechischen Republik zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 die Grundlage für die bisherige Mitgliedschaft der Europäischen Gemeinschaft in der internationalen Kommission zum Schutz der Oder nicht mehr gegeben ist. Mit der Anpassung würde laut Auskunft der Bundesregierung der deutsche Anteil am Haushalt der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder um einen Prozentpunkt steigen.
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