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Berlin: (hib/MIK/JOH) Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat im Januar die Bundesregierung darüber informiert, dass befristete Ausnahmegenehmigungen beziehungsweise Erlaubnisse für modulare Nutzfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von 25,25 Meter und einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen für Strecken innerhalb des Landes Schleswig-Holstein erteilt wurden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1679) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1488), die grenzüberschreitende Mega-Truck-Einsätze zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein thematisiert.
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