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Berlin: (hib/JOH/STO) Nach der Einfuhr von Asbestfasern und asbesthaltigen Produkten unter anderem durch die Firma Dow Chemical nach Deutschland fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/1668). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, mit welcher Begründung der Firma eine Ausnahmegenehmigung zur Einfuhr durch das Bundesumweltministerium erteilt worden sei. Sie verweisen darauf, dass es sei 1993 in Deutschland verboten ist, Asbest herzustellen, zu verwenden oder in Verkehr zu bringen.
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