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Berlin: (hib/MIK/ELA) Die wesentlichen Leitlinien des Konsolidierungskonzeptes der Bundesregierung ergeben sich aus der im Grundgesetz verankerten neuen Verschuldungsregelung (”Schuldenbremse“) sowie aus den Vorgaben des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1711) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/1506) zum Stand der Umsetzung der zweiten Föderalismusreform.
Das Konsolidierungskonzept verfolge als zentrales ökonomisches Ziel, die strukturelle Konsolidierung des Bundeshaushaltes mit einer wachstumsfreundlichen Ausrichtung der öffentlichen Finanzen in Einklang zu bringen, heißt es weiter. Die Regierung werde das Konzept mit ihrem Entwurf zum Bundeshaushalt 2011 und dem Finanzplan bis 2014 weiter konkretisieren und umsetzen.
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