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Berlin: (hib/ELA/HIL) Der Bund muss die rechtmäßige Verwendung von Bundesmitteln auch in Optionskommunen überwachen. Dies schreibt die Bundesregierung in der Antwort (17/1564) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/1326) und weist auf die ”Finanzierungsverantwortung“ des Bundes in diesem Zusammenhang hin. Optionskommunen sind Städte und Gemeinden, die Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen. Die Ausgestaltung der Rechts- und Fachaufsichtsbeziehungen werde im Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende geregelt, das die Regierung bereits beschlossen hat und das derzeit vom Bundestag beraten werde. ”Die Bundesregierung will mit der Beantwortung dieser Anfrage den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs nicht vorgreifen“, schreibt die Regierung weiter.
Die Anzahl an Fällen von ”sachfremder Mittelverwendung“ durch die zugelassenen kommunalen Träger werde von der Bundesregierung nicht statistisch erfasst, heißt es. Eine statistische Erfassung erfolge hingegen über den Umfang derjenigen Mittel, die der Bund von den Optionskommunen zurückfordert. Rückforderungen würden aufgrund nicht ordnungsgemäßer oder rechtswidriger Mittelverwendung im Rahmen der jährlichen Schlussrechnungsprüfung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegenüber den betroffenen Optionskommunen geltend gemacht, schreibt die Regierung. Bis April 2010 seien 83.996.122,41 Euro an Bundesmitteln für die Haushaltsjahre 2005 bis 2008 zurückgefordert worden, wobei die Prüfung des Haushaltsjahres 2008 noch nicht vollständig abgeschlossen sei. Gemessen am Mittelabruf beziehungsweise an den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln liege die Quote der Rückforderungen gegenüber den Optionskommunen über alle Titel im Zeitraum 2005 bis 2008 bei 0,6 Prozent.
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