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Berlin: (hib/ELA/HIL) Die Entscheidung über einen Vorschlag bei Verhandlungen innerhalb der Internationalen Walfangkommission (IWC) fällen die EU-Mitgliedstaaten nach dem Mehrheitsprinzip. Dies schreibt die Bundesregierung in der Antwort (17/1705) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1514) und führt weiter aus, dass die Mitgliedstaaten dann gehalten seien, ”diese Position nach außen einheitlich zu vertreten“. Daher könne es politisch geboten sein, sich der Stimme zu enthalten, wenn eine gemeinsame Position nicht gefunden werden könne.
Die Bundesregierung teile die Befürchtung, dass eine Enthaltung der EU-Mitgliedstaaten bei Abstimmungen auf Tagungen der IWC die Verhandlungsfähigkeit schwäche und die Länder mit Walfanginteressen stärke, heißt es weiter. Die 25 EU-Staaten, die der IWC beigetreten seien, verfügten in den IWC-Gremien über eine blockierende Minderheit und könnten Beschlüsse gegen den Walschutz verhindern. Bei Enthaltung der EU-Staaten würde sich das Stimmenverhältnis in der IWC zugunsten der Walfangländer verschieben, schreibt die Regierung. Sie werde sich aber ”mit Nachdruck“ für die Einhaltung des internationalen Walfangverbots einsetzen und stehe fest zu ihrem Ziel, den Walschutz zu verbessern, heißt es weiter.
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