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Berlin: (hib/MIK/ELA) Im letzten Quartal des Haushaltsjahres 2009 hat der Bundesfinanzminister über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 511,57 Millionen Euro bewilligt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/1525) hervor. Größte Einzelposten dabei waren Ausgaben von 132,61 Millionen Euro für Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz und 120 Millionen Euro für das Elterngeld. Außerdem wurden über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 31,25 Millionen Euro ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen ausgegeben.
In den letzen drei Monaten des vergangenen Jahres stimmte der Bundesfinanzminister zudem über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 84,81 Millionen Euro zu. Davon gingen 46,84 Millionen Euro an Zuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes.
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