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Berlin: (hib/MIK/ELA) Die Zuständigkeit für die Gedenkstättenarbeit liegt entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung bei den Ländern und den Kommunen, die die Ausgestaltung eigenverantwortlich wahrnehmen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1721) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/1493). Das Gelände des ehemaligen KZ Uckermark werde zurzeit durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bewirtschaftet. Sollten die Behörden bei der Umnutzung öffentliche Fördermittel einsetzen, sei die Bundesanstalt bereit, sich zu beteiligen. Dies setze aber voraus, dass nach Durchführung der Maßnahmen die Flächen nicht in ihrem Eigentum bleiben würden.
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