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Berlin: (hib/ELA/MIK) Die SPD-Fraktion will die Möglichkeiten zur Befristung von Arbeitsverhältnissen einschränken. Dies geht aus ihrem Antrag (17/1769) hervor, in dem sie drei konkrete Punkte auflistet, bei denen sie Änderungsbedarf sieht. Zum einen soll die Möglichkeit zur kalendermäßigen Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren im Teilzeit- und Befristungsgesetz gestrichen werden. Zum anderen soll die Möglichkeit einer Befristung bis zur Dauer von vier Jahren in den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens wegfallen. Und schließlich soll auch die Gelegenheit zur Befristung bis zur Dauer von fünf Jahren für Arbeitnehmer ab Vollendung des 52. Lebensjahres gestrichen werden.
Prekäre Beschäftigung auf Zeit nehme in Deutschland zu, begründet die SPD-Fraktion ihre parlamentarische Initiative. Deshalb müssten befristete Arbeitsverhältnisse auf das Notwendige zurückgedrängt werden. Menschen, die in der Arbeitswelt keine Sicherheit vorfänden, hätten auch keine Sicherheit im Privatleben. Ihnen falle es schwer, eine Familie zu gründen sowie Beruf und bürgerschaftliches Engagement zu vereinbaren. Dies sei jedoch ”das Fundament unseres Miteinanders in der Bundesrepublik Deutschland“. Der Regelfall und sozialpolitisch erwünschte Normalfall solle der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses sein, heißt es weiter.
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