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Berlin: (hib/MIK/AW) Die Bundesregierung soll gemeinsam mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden ”unverzüglich“ eine fundierte und aktualisierte Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen zur Realisierung des Rechtsanspruchs ab dem Jahr 2013 vornehmen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/1778).
Weiter soll die Regierung das Finanzvolumen am tatsächlichen Bedarf ausrichten und alle Kosten zur Realisierung der mit dem Kita-Ausbau angestrebten Ziele und Leistungen in die Kostenkalkulation einbeziehen. Außerdem soll nach dem Willen der Abgeordneten überprüft werden, ob die Verteilung der Betriebskosten über Umsatzsteueranteile geeignet ist, die Mittel zielorientiert in finanzschwache Kommunen zu leiten.
Der Ausbau der Kinderbetreuung bis 2013 sei ein wichtiger Schlüssel zur Chancengleichheit von Kindern, schreibt die Fraktion zur Begründung. Nach dem Kinderförderungsgesetz hätten Eltern vom 1. Augst 2013 an einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dieser Rechtsanspruch komme spät. Nun müsse sichergestellt werden, dass er tatsächlich 2013 in Kraft trete.
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