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Berlin: (hib/HLE/BOB) Die Statistischen Ämter sollen auch in Zukunft Daten von den Finanzbehörden und der Bundesagentur für Arbeit verwenden können. Da das Verwaltungsdatenverwendungsgesetz am 31. März 2011 außer Kraft treten wird, will die Bundesregierung mit dem von ihr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftstatistiken und zur Änderung von Statistikgesetzen (17/1899) die Verwendung der Daten auch über diesen Termin hinaus sichern. Untersuchungen hätten gezeigt, dass sich der Umfang von Primärerhebungen deutlich reduzieren lasse, wenn die Daten von den Finanzbehörden und der Bundesagentur für Arbeit dauerhaft genutzt werden könnten. Daher werde es zu Erleichterungen für die Wirtschaft kommen, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme nur eine Änderung. Statistikämter sollen demnach in erster Linie Verwaltungsdaten verwenden, um Unternehmen zu entlasten. Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu.
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