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Berlin: (hib/STO/BOB) Die systematische Erfassung rassistisch motivierter Straftaten im Rahmen des ”Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität“ hat sich nach Auffassung der Bundesregierung ”als Grundlage auch für die Analyse solcher Straftaten bewährt“. Ob und gegebenenfalls in welcher Form vergleichbare und valide Daten zu nicht strafrechtlich relevanten Diskriminierungsfällen erfasst, gesammelt und ausgewertet werden können“, werde zurzeit von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes untersucht, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1881) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/1660). Dies geschehe ”in Zusammenarbeit mit den in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten des Bundestages und der Bundesregierung sowie mit Vertreterinnen und Vertretern von städtischen und freien Antidiskriminierungsbüros, Betroffenenorganisationen, staatlichen Institutionen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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