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Berlin: (hib/HLE/MPI) Steuerliche Hindernisse im Handel mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und bei Investitionen sollen abgebaut werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Abkommen vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (17/1944) vorgelegt. Wie aus der Denkschrift zum Vertrag hervorgeht, konnte das Abkommen wegen des nach wie vor nicht gelösten Streits in der Namensfrage zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Griechenland zunächst nicht geschlossen werden. Jetzt werde durch die Verwendung der adjektivischen Form ”mazedonische Regierung“ oder ”mazedonisches Hoheitsgebiet“ die Nennung des Staatsnamens vermieden.
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