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Berlin: (hib/STO/MPI) Das Bundeskriminalamt (BKA) hat nach Inkrafttreten der Ende 2008 verabschiedeten Novelle des BKA-Gesetzes laut Bundesregierung ”im Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis heute keine Maßnahmen der Online-Durchsuchung“ vorgenommen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1814) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/1629) mit. Zugleich verweist sie darauf, dass es sich bei der Online-Durchsuchung um eine ”Ultima-Ratio“-Maßnahme handele, ”die unter engen Voraussetzungen nur dann zur Anwendung kommen kann, wenn andere – weniger eingriffsintensive – Ermittlungsmaßnahmen keinen Erfolg versprechen“.
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