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Berlin: (hib/HLE/STO) Die Prüfkompetenzen des Normenkontrollrates (NKR) sollen ausgeweitet werden. Das Gremium solle in Zukunft nicht nur die mit einem Gesetzentwurf verbundenen Bürokratie kosten prüfen, sondern alle Regelungsfolgen, heißt es in einem von den Fraktionen von CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Einsetzung eines Nationales Kontrollrates (17/1954). Dieser ”Erfüllungsaufwand“ solle künftig auch für Gesetzentwürfe des Bundesrates ermittelt werden. Sofern eine Fraktion es verlange, könne der NKR auch bei Gesetzentwürfen aus der Mitte des Bundestages tätig werden.
Das bisherige Konzept des NKR sei zwar sehr erfolgreich, aber wegen der ”Enge des Bürokratiebegriffs“ kritisiert worden, schreiben Unions- und FDP-Fraktion. Denn der durch die Informationspflichten ausgelöste Aufwand mache in vielen Fällen nur den geringeren Teil der Gesamtbelastung einer rechtlichen Regelung aus. Besonders von der Wirtschaft sei angemahnt worden, alle Folgen einer Regelung zu betrachten.
Die beiden Fraktionen machen aber zugleich deutlich, dass die Entscheidung, ob die zur Erreichung eines Ziels notwendigen Kosten diesem Ziel angemessen seien, eine vorrangig politische sei. Diese Entscheidung bleibe daher den dazu verfassungsrechtlich berufenen Organe vorbehalten. ”Dennoch wird allein die Darstellung des durch eine Vorschrift ausgelösten Aufwandes zu einer Einsparung beziehungsweise Vermeidung von Kosten führen. Denn die Bewusstmachung des gesamten mit einer Regelung verbundenen Aufwandes wird schon aus Rechtfertigungsgründen die Suche nach dem kostengünstigsten Weg zur Erreichung des angestrebten Ziels bewirken“, heißt es in dem Entwurf.
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