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Berlin: (hib/KTK/STO) Für eine Aufhebung des ”Kooperationsverbotes“ zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bildung plädiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mit der 2006 verabschiedeten Föderalismusreform I hätten Union und SPD die verfassungsrechtliche Grundlage für ”die Wahrnehmung gesamtstaatlicher Bildungsverantwortung zerstört“, heißt es in einem Antrag der Fraktion (17/1984), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Bund und Ländern dürften seitdem ”keine gemeinsamen Bildungsprogramme und Investitionen für das allgemeine Schulwesen vereinbaren“.
Deshalb plädieren die Grünen mit Blick auf den dritten Bildungsgipfel zwischen Bund und Ländern am 10. Juni dafür, das Kooperationsverbot aufzuheben. Auch in den Reihen der Kultusministerkonferenz werde diese Forderung inzwischen mehrheitlich unterstützt. Ebenso habe sich die ”Expertenkommission Forschung und Innovation“, die die Bundesregierung in Fragen von Bildung und Forschung berät, in ihrem Gutachten von 2010 (17/990) für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes ausgesprochen, schreibt die Fraktion.
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