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Berlin: (hib/ELA/AW) Im Jahr 2009 waren durchschnittlich 37.500 arbeitslose Alleinerziehende auf Arbeitslosengeld I angewiesen, 276.600 arbeitslose Alleinerziehende bezogen Hartz IV. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1838) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/1658), die nach den Chancen und Benachteiligungen von Familien mit Kindern auf dem Arbeitsmarkt gefragt hatten. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit belief sich bei den alleinerziehenden ALG I-Beziehern auf 33,4 Wochen, bei den entsprechenden Empfängern von Grundsicherung auf 47,4 Wochen, heißt es in der Antwort weiter.
Nach Angaben der Regierung lag das individuelle monatliche Nettoeinkommen von Elternteilen beziehungsweise Bezugspersonen und Partnern in Paarfamilien mit minderjährigen Kindern bei durchschnittlich 1.669 Euro im Monat, von Alleinerziehenden bei 1.370 Euro im Monat und von Personen in sonstigen Haushalten bei 1.359 Euro im Monat. Im Durchschnitt arbeiteten Erwerbstätige aus Paarfamilien im Jahr 2008 nach den Angaben im Mikrozensus 34,5 Stunden in der Woche, erwerbstätige Alleinerziehende 30,2 Stunden und Erwerbstätige aus sonstigen Haushalten 36,3 Stunden, heißt es in der Antwort weiter. Bei den beruflichen Abschlüssen macht die Regierung unter anderem folgende Angaben: 16,4 Prozent aller Personen in Paarfamilien haben keinen beruflichen Abschluss (24 Prozent bei Alleinerziehenden, 23,4 Prozent bei sonstigen Haushalten), 17,2 Prozent aller Personen in Paarfamilien haben einen Fachhochschul- oder Universitätsabschluss oder eine Promotion (11,3 Prozent bei Alleinerziehenden, 13,1 Prozent bei sonstigen Haushalten).
Im Jahr 2009 begannen der Regierung zufolge 44.200 Alleinerziehende eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung, die in 14.700 Fällen von einer Agentur für Arbeit (Rechtskreis SGB III) und in 29.600 Fällen von einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Rechtskreis SGB II) gefördert wurde. Knapp ein Fünftel der Maßnahmen dauerte vier Wochen bis sechs Monate und knapp vier Fünftel mehr als sechs Monate. Kurze Maßnahmen von weniger als vier Wochen Dauer spielen kaum eine Rolle (etwa 1 Prozent). Die Beteiligung der Alleinerziehenden an beruflicher Weiterbildung entspräche etwa ihrem Anteil an den Arbeitslosen, schreibt die Regierung. So betrage der Anteil der Alleinerziehenden an allen Zugängen in berufliche Weiterbildung knapp 8 Prozent, im Vergleich zu einem Anteil von 9 Prozent am jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenbestand in 2009. Auch die Verteilung hinsichtlich der Maßnahmendauer sei durchschnittlich, heißt es weiter.
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