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Berlin: (hib/BOB/AW) Die Bundesregierung widerspricht der in der Kleinen Anfrage der Linksfraktion (17/1690) enthalten Behauptung, sie habe ”Unterstützungsleistungen für den völkerrechtswidrigen Irak-Krieg“ erbracht. Wie sie in ihrer Antwort (17/1891) ausführt, habe sie ”bereits mehrfach festgestellt“, dass Fragen der Völkerrechtmäßigkeit des Irak-Konfliktes unter Juristen unterschiedlich bewertet würden. Zu den entsprechenden Diskussionen in der Rechtswissenschaft nehme sie nicht Stellung. Die Entwicklung des Iraks seit dem Jahr 2003, die von unterschiedlichen Phasen geprägt seien und bis zum heutigen Tage andauere, lasse ”eine abschließende Deutung der Geschehnisse weder möglich noch sinnvoll erscheinen“. Die Haltung der Bundesregierung zum damaligen Vorgehen sei unmissverständlich gewesen. Die Regierung richte ihre Aufmerksamkeit auf die ”zukunftsorientierte Unterstützung“ des Irak beim Wiederaufbau des Landes.
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