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Berlin: (hib/AST/AW) Die Konsequenzen des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zum Verbot der Verlängerung der Sicherheitsverwahrung ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1895). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie viele Betroffene nach der neuen Rechtslage freigelassen werden müssen und wie viele dieser Personen einen Antrag auf Freilassung gestellt haben. Gemäß des Urteils des Gerichtshofes ist eine nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrungszeit eine Menschenrechtsverletzung, da das Recht auf Freiheit eingeschränkt wird.
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