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Berlin: (hib/PRG/KTK) Nach Maßgabe des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) haben die Krankenkassenverbände und die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine Grundvereinbarung und erste Kodierrichtlinien beschlossen, um ein pauschalierendes Entgeltsystem in der Psychiatrie und Psychosomatik umzusetzen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1908) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/1785) mit. Die Einbeziehung ambulanter Leistungen in das neue Vergütungssystem müsse unter Einbeziehung noch zu klärender Datengrundlagen zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden.
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