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Berlin: (hib/PRG/KTK) Die von den Krankenkassen erhobenen Daten zu Stand und Umsetzung medizinischer Rehabilitation liegen dem Gesundheitsministerium seit Sommer 2009 vor. In der Antwort (17/1827) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1633) weist die Bundesregierung jedoch darauf hin, dass die Datenlieferungen unvollständig und teilweise nicht plausibel seien und deshalb nicht als Grundlage für eine belastbare Analyse dienen könnten. Den Grundsatz ”Rehabilitation vor Pflege“ sieht sie durch die bereits vorgenommenen Gesetzesänderungen hinreichend erfüllt. Außerdem hätten Pflegeinrichtungen aufgrund von Rehabilitationsmaßnahmen im vergangenen Jahr in 750 Fällen einen zusätzlichen Betrag von 1.536 Euro erhalten.
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