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Berlin: (hib/STO/ELA) Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen die geplante Anhebung der Bezüge von Beamten, Richtern, Soldaten und Versorgungsempfängern im Bund. Dies geht aus der als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates (17/2066) zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/1878) hervor, der am Donnerstagabend abschließend im Bundestag beraten wird. Danach ist eine lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten in den Jahren 2010 und 2011 durch eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 27. Februar dieses Jahres vorgesehen.
Im ersten und zweiten Schritt werden die Dienstbezüge laut Gesetzentwurf rückwirkend zum 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent und zum 1. Januar 2011 um 0,6 Prozent angehoben. Zum 1. August 2011 sollen sie nochmals um 0,3 Prozent erhöht werden. ”Diese Erhöhung geht von dem gleichen Prozentsatz wie im Tarifbereich aus, wird jedoch gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz um 0,2 Prozentpunkte zugunsten der Versorgungsrücklage vermindert“, heißt es in der Vorlage. Ergänzend solle für Empfänger von Dienstbezügen eine Einmalzahlung von 240 Euro im Januar 2011 gezahlt werden.
Die Anpassung der Versorgungsbezüge zum 1. Januar 2010 und 1. Januar 2011 soll dem Entwurf zufolge unter Anwendung der 2001 eingeführten schrittweisen Verminderungen erfolgen, mit denen der sogenannte Riester-Faktor in der Beamtenversorgung nachvollzogen wird. Danach werden die Versorgungsbezüge rückwirkend zum Jahresbeginn dieses Jahres um rund 0,66 Prozent und Anfang 2011 um rund 0,06 Prozent erhöht sowie um 0,3 Prozent zum 1. August 2011.
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