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Berlin: (hib/PRG/ELA) Um die Gefährdung der Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern bei der neuen europäischen Gesellschaftsform ”Europäische Privatgesellschaft“ abzuwenden, hat die Bundesregierung dem Rat für Wettbewerbsfähigkeit konkrete Änderungsvorschläge vorgelegt. Dies geht aus ihrer Antwort (17/1933) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/1815) hervor. Das Ziel sei, zu verhindern, dass die ”Anknüpfung an das Sitzstaatrecht zur Minderung der deutschen Arbeitnehmermitbestimmung“ führe.
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