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Berlin: (hib/JOH/HIL) Die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarte sogenannte Positivkennzeichnung von Lebensmitteln soll nicht nur gentechnisch veränderte Organismen in Lebens- und Futtermitteln erfassen. Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/1931) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/1790) schreibt, soll sie außerdem auf Fermentationsprodukte wie Enzyme oder Vitamine, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden, hinweisen sowie auf Lebensmittel, die von Tieren stammen, an die gentechnisch veränderte Futtermittel verfüttert wurden. Überwacht werden solle die beabsichtigte Kennzeichnungspflicht, soweit analytisch nicht möglich, indem die Einhaltung der Dokumentationspflichten überprüft werde.
Die Regierung verweist darauf, dass die Einführung einer erweiterten Gentechnik-Kennzeichnungspflicht einer entsprechenden Änderung des Rechts der Europäischen Union bedürfe. Zu der Frage, ob der Wortlaut der Kennzeichnungsangabe wie bisher einheitlich ”gentechnisch verändert“ sein sollte oder ob unterschiedliche Kennzeichnungsangaben je nach Produktgruppe vorzugswürdig sind, schreibt die Bundesregierung, sie habe ihre Haltung hierzu noch nicht festgelegt. Im übrigen bleibe der Vorschlag der EU-Kommission und die sich daran anschließenden Beratungen im Rat abzuwarten.
Belastbare Berechnungen darüber, welcher Prozentsatz von Lebensmitteln gekennzeichnet werden müsste, sind der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht bekannt. Es sei jedoch davon auszugehen, dass mit zunehmendem Ver- und Bearbeitungsgrad des Lebensmittels, wie etwas bei Pizza oder Fruchtsäften, die Verpflichtung zur Kennzeichnung zunehmen werde.
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