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Berlin: (hib/MAD/KTK) Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein ”23. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes“ (17/1941) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke zugestimmt. Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Gesetzentwurf steht am Freitagmorgen zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestages.
Der Bundesrat, der dem Gesetzentwurf aufgrund der Mehrkosten für die Länder zustimmen muss, hatte diesen im Mai abgelehnt und zusätzliche Umsatzsteuermittel zur Bedingung seiner Zustimmung gemacht. Dazu sagte die Bundesregierung in der Ausschusssitzung, die Aufteilung der Mehrkosten der BAföG-Reform sei ”ein seit Jahrzehnten praktiziertes Modell“, an dem die Bundesregierung festhalten wolle.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die BAföG-Bedarfssätze um zwei Prozent und die Freibeträge um drei Prozent zu erhöhen. Die Altersgrenze bei Masterstudiengängen soll auf 35 Jahre steigen, außerdem soll es strukturelle Anpassungen an die Erfordernisse des Bologna Prozesses geben. Der bürokratische Aufwand soll durch eine Pauschalisierung des Wohnkostenzuschusses und die Streichung des Darlehensteilerlasses für Prüfungsbeste begrenzt werden.
Zwar waren sich alle Fraktionen einig, dass das Gesetz in die richtige Richtung weise. Doch den Oppositionsparteien ging der Koalitionsentwurf nicht weit genug. ”Unser Hauptziel ist es, den Kreis derjenigen, die förderberechtigt sind, auszuweiten“, sagte die SPD-Fraktion. Dieser Personenkreis, so auch Bündnis 90/Die Grünen, werde durch die Novelle kaum vergrößert. Das BAföG als ”die tragende Säule staatlicher Studienfinanzierung“ sei daher nicht im Stande, die nötige Diversität in den Hochschulen zu garantieren. Zudem bleibe die Förderungslücke zwischen Bachelor- und Masterstudium bestehen.
Deutliche Kritik übte die Linksfraktion am Gesetzentwurf. Die Erhöhung der Beträge sei lediglich ein ”längst fälliger Inflationsausgleich“, somit nicht mehr als ein ”Tropfen auf dem heißen Stein“. Dennoch stimme die Fraktion für den Gesetzentwurf, da ”jede Verbesserung begrüßenswert“ sei. Die CDU/CSU zeigte sich erfreut über diese Entscheidung, wies aber zugleich die Forderungen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion nach höheren Bedarfssätzen und Freibeträgen als zum aktuellen Zeitpunkt nicht umsetzbar zurück. Auch die FDP verteidigte den Gesetzentwurf, der eine ”ganze Reihe von Strukturverbesserungen zur Folge“ habe. Die Bundesregierung bezeichnete die Novelle als ”sehr großen Wurf und ein deutliches Signal an alle Studierenden“.
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