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Berlin: (hib/AST/JOH) Die schädliche Auswirkung von Luftschadstoffen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt soll durch die Umsetzung der Richtlinie 2008/50/EG in deutsches Recht verringert werden. Dies erklärt die Bundesregierung in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17/1900).
Die Änderungen des Bundesrates seien nach der Zustimmung des Bundestages im Februar diesen Jahres von der Regierung unverändert übernommen worden.
Der Bundestag muss nun noch über die Änderung des § 48 b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes abstimmen. Dieser legt die Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen fest.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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