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Berlin: (hib/AST/MIK) Bei Vorhaben mit besonderen naturschutzfachlichen Planungsaufgaben von Verkehrsprojekten sind mit Erlangen des Baurechts alle naturschutzfachlichen Sachverhalte abgearbeitet. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2032) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1843). Vorhaben, bei denen das Baurecht vorliegt, seien unter anderem die Ortsumgehungen Rödental, Hünfeld und Weimar.
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