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Berlin: (hib/AST/) Die Sicherheitsbewertung von Kernkraftwerken in Deutschland erfolgt durch die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2029) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1875) mit. Als Quellen dienten den Behörden vor allem die Sicherheitsüberprüfungen, die die Betreiber der Kraftwerke den Aufsichtsbehörden vorlegen, schreibt die Regierung. Somit lägen ihr keine vollständige technische Dokumentation der Anlagezustände vor.
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