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Berlin: (hib/HLE/AW) Der von den Fraktionen von CDU/CSU und FDP eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Einsetzung eines Nationalen Kontrollrates (17/1954) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Montag, den 28. Juni, von 11.45 bis 13.45 Uhr. Im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses sollen zehn Sachverständige zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen, mit dem die Koalition die Prüfkompetenzen des Normenkontrollrates ausweiten will. So soll der Normenkontrollrat künftig nicht nur die mit einem Gesetzentwurf verbundenen Bürokratiekosten prüfen, sondern alle Regelungsfolgen. Als Sachverständige wurden neben den Vertretern der Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften auch mehrere Wissenschaftler geladen.
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