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Berlin: (hib/STO/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine gesetzliche Besserstellung von Flüchtlingen unter 18 Jahren. Nachdem die Bundesregierung Anfang Mai dieses Jahres beschlossen habe, den deutschen Vorbehalt gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, müssten nun die bundesrechtlichen Konsequenzen durch Anpassungen insbesondere im Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz gezogen werden, begründet die Fraktion in einem Antrag (17/2138) ihren Vorstoß.
So soll nach dem Willen der Grünen festgeschrieben werden, dass ”Verfahrenshandlungen“ nach dem Aufenthalts- und den Asylverfahrensgesetz nur Ausländer vornehmen können, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch soll das Asylbewerberleistungs- und das Aufenthaltsgesetz so geändert werden, dass ”das in der UN-Kinderrechtskonvention enthaltene Recht auf Schuldbildung sowie der unbeschränkte Zugang zu ärztlicher Hilfe und Gesundheitsfürsorge sowie auf uneingeschränkte Sozialleistungen für alle in Deutschland lebenden Kinder gilt“.
Ferner soll dem Antrag zufolge klargestellt werden, dass unbegleitete Minderjährige an der deutschen Grenze künftig nicht mehr zurückgewiesen beziehungsweise aus Deutschland zurückgeschoben werden. Zudem sollen sie nach dem Willen der Fraktion nicht mehr dem sogenannten Flughafenverfahren unterworfen, sondern bundesweit einzurichtenden ”Clearing-Stellen“ übergeben werden, ”um dort Fragen des Sorgerechts zu klären sowie Maßnahmen zum Kindeswohl zu veranlassen“.
Wie es in dem Antrag weiter heißt, soll unbegleiteten Minderjährigen ermöglicht werden, gegebenenfalls zu in Deutschland lebenden Verwandten zu ziehen. Spätestens nach zwei Jahren soll ihnen dem Antrag zufolge eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Daneben fordert die Fraktion, dass minderjährige Asylsuchende nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden; auch sollen nach ihrem Willen Minderjährige nicht mehr in Abschiebungshaft genommen werden. Schließlich wollen die Abgeordneten unter anderem gesetzlich festschreiben, dass weder unbegleitete Minderjährige noch Kinder ohne ihre Eltern oder Eltern ohne ihre Kinder aus Deutschland abgeschoben werden dürfen.
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