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Berlin: (hib/HLE/AW) Die Bundesregierung soll ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Bereich der Finanzdienstleistungen vorlegen. Die SPD-Fraktion fordert in einem entsprechenden Antrag (17/2136), der Aspekt des Verbraucherschutzes müsse in allen Phasen von der Entwicklung bis zum Erwerb von Finanzprodukten verankert werden. Dafür verlangt die Fraktion ein als ”Finanz-TÜV“ bezeichnetes Maßnahmenpaket.
So sollen für alle Finanzvermittler und Finanzberater Mindeststandards festgelegt werden, die von einer Aufsicht überwacht werden sollen. Zu den Mindeststandards zählt die SPD-Fraktion einen durch Prüfung belegten Nachweis der Berufsqualifikation, den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und eine Registrierungspflicht. Außerdem sollen Finanzvermittler ”nicht nur hinsichtlich ihrer Tätigkeit sachkundig, sondern auch persönlich zuverlässig sein“. Die ”unabhängige Honorarberatung“ beim Vertrieb von Finanzprodukten soll durch die Schaffung eines neuen Berufsbildes ”zertifizierter Finanzberater“ und die Einführung einer Honorarordnung gestärkt werden. Die Finanzdienstleistungsunternehmen sollen zur Erstellung von standardisierten Produktinformationsblättern mit Hinweisen auf Renditechancen und Risiken bis hin zum Totalverlust sowie den Kosten des Produkts verpflichtet werden.
Die SPD-Fraktion verlangt eine Regulierung des ”Grauen Kapitalmarkts“. So soll der gesetzliche Finanzinstrumentebegriff auf Anteile von geschlossenen Fonds erweitert werden. Die Verbraucherorganisationen sollen künftig als ”Marktwächter“ den Finanzmarkt beobachten, Hinweise und Erfahrungen der Verbraucher systematisch erfassen und an die Finanzaufsicht weitergeben. Sie sollen außerdem Unterlassungsklagen gegenüber unlauteren Anbietern erheben können.
Nach Ansicht der SPD-Fraktion sind ”schlecht qualifizierte, aber auch betrügerische Anlageberatung und –vermittlung“ kein Randphänomen mehr. In Deutschland seien über 800.000 Finanzprodukte auf dem Markt. Das wahre Verlustrisiko werde in den Hochglanzprospekten zu oft verschleiert oder gänzlich verschwiegen. Unter Berufung auf Angaben der Verbraucherzentrale schreibt die SPD-Fraktion von 40 bis 50 Milliarden Euro, die Anleger pro Jahr in Produkte des Grauen Kapitalmarktes investieren würden. Da dieser Markt weitgehend unbeaufsichtigt sei, seien Geldanlagen für die Verbraucher besonders risikoreich.
Die Anfang 2010 eingeführte Verpflichtung zur Dokumentation von Beratungsgesprächen habe ergeben, dass zwei Drittel der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüften Beratungsprotokolle nicht die notwendigen Angaben enthalten hätten, kritisiert die SPD-Fraktion.
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