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Berlin: (hib/BOB/MIK) Drei statt bisher zwei Jahre Haft sollen nach Meinung des Bundesrates jenen Personen als Höchststrafe drohen, die tätliche Angriffe gegen Polizisten begehen. Ebenso bestraft werden soll, wer mit Gewalt Rettungskräften beispielsweise bei der Bergung eines Verletzten oder die Feuerwehr am Löschen eines Brandes hindert.
In einem Gesetzentwurf (17/2165) erläutert die Länderkammer, vor den Hintergrund einer in den letzten Jahren festzustellenden Zunahme von tätlichen Angriffen gegen Polizeibeamte sei der ihnen gewährte strafrechtliche Schutz nicht mehr ausreichend. So hätten beispielsweise die Fälle des Widerstands gegen die Staatsgewalt innerhalb der letzten zehn Jahre bundeweit um rund 31 Prozent zugenommen. Es handele sich hierbei um einen deutlichen und über Jahre anhaltenden Anstieg.
Die Bundesregierung stimmt dem Anliegen, Polizeibeamte besser vor Gewalt zu schützen, ausdrücklich zu. Im Übrigen verweist sie darauf, dass sie in Kürze eine Initiative zur Umsetzung des Koalitionsvertrages mit dem gleichen Ziel vorlegen werde.
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