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Berlin: (hib/BOB/MIK) Bei deutschen Landgerichten sollen Kammern für internationale Handelssachen eingerichtet werden, vor denen das Verfahren in englischer Sprache abläuft. Dies ist ein Ziel eines Gesetzentwurfs des Bundesrats (17/2163). Er erläutert, damit werde ausländischen Parteien und Rechtsanwälten die Möglichkeit eröffnet, zusammen mit den deutsche Prozessparteien und Rechtsanwälten die Verfahren von den Kammern entweder in ihrer eigenen Sprache oder jedenfalls der ihnen geläufigen ”lingua franca“ des Wirtschaftsverkehrs zu führen. In Deutschland gebe es zahlreiche Richter, die die englische Sprache – einschließlich der Fachsprache – hervorragend beherrschten. Die Länderkammer macht darauf aufmerksam, dass ihrer Meinung nach ausländische Vertragspartner und Prozessparteien davor zurückschreckten, in einer fremden, für sie nur im Wege der Übersetzung indirekt verständlichen Sprache vor einem deutschen Gericht zu verhandeln.
Die Bundesregierung macht darauf aufmerksam, ob und inwieweit für gerichtliche Verfahren dieser Art ein tatsächlicher Bedarf bestehe und inwieweit die neu einzurichtenden Kammern für internationale Handelssachen die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen würden, werde sich zeigen. Zudem könnte der Grundsatz der Öffentlichkeit mündlicher Verhandlungen tangiert sein, wenn der normale deutschsprachige Bürger beim Besuch einer Gerichtsverhandlung ihr nicht mehr zu folgen vermag – weil diese in englischer Sprache abläuft. Im Justizministerium werde die Diskussion über diese Fragen mit der Beteiligten unter Einbeziehung von Vertretern der Wirtschaft, der Anwaltschaft und der Richterschaft fortgeführt werden.
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