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Berlin: (hib/HLE/MIK) Doppelbesteuerungen stellen nach Ansicht der Bundesregierung erbliche Hindernisse für den internationalen Handel und Investitionen dar. Daher sollen diese Hindernisse im Handel mit Syrien abgebaut und die Wirtschaftsbeziehungen vertieft werden, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (17/2251).
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