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Berlin: (hib/BOB/HLE) Mindestens 80 Personen befinden sich wegen einer vor dem 31. Januar 1998 begangenen Tat länger als zehn Jahre erstmalig in Sicherungsverwahrungen. Die habe eine Umfrage unter den Ländern ergebe, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2205) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1895) mit. Wie viele davon mittlerweile einen Antrag auf Freilassung gestellt hätten, sei ihr nicht bekannt. Die Regierung führt weiter an, deutsche Behörden und Gerichte hätten im Fall der Feststellung eines Konventionsverstoßes durch den Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte dessen Entscheidung zu berücksichtigen. Sie gehe davon aus, dass Behörden und Gerichte der Länder ihren rechtlichen Verpflichtungen gleichermaßen nachkommen werden.
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