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Berlin: (hib/HLE/BOB) Das 1987 mit der Republik Bulgarien geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen entspreche nicht mehr dem Stand der wirtschaftlichen Beziehungen und solle durch einen neuen Vertrag ersetzt werden, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 25. Januar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (17/2253). Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien orientiere sich strukturell und inhaltlich am OECD-Musterabkommen.
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