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Berlin: (hib/BOB/ELA) Die weitere Bereinigung von Bundesrecht ist Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (17/2279). Dieser widme sich den Angaben zufolge besonders solchen Vorschriften, die noch veraltete Begriffe aus dem Reichrecht enthalten und bereinigt in großem Umfang vereinigungsbedingtes Überleitungsrecht. Die Bereinigung des Bundesrechts erfolge schrittweise und sei als fortlaufender Prozess angelegt, führt die Regierung aus.
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