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Berlin: (hib/BOB/HIL) Die Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen den Weg dafür frei gemacht, dass der Bundesgerichtshof über die weitere Unterbringung von Straftätern in der Sicherungsverwahrung oder in einer psychiatrischen Klinik das letzte Wort hat. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen und SPD, dagegen die Fraktion Die Linke. Die Grünen stimmten dieser Regelung zu, enthielten sich aber bei der Abstimmung des gesamten Gesetzentwurfs. Bisher konnte es unter Umständen passieren, dass zwei Oberlandesgerichte in der grundlegenden Frage, ob die Sicherungsverwahrung zu beenden sei oder nicht, zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen. Eine bundeseinheitliche Entscheidungsgrundlage sei deshalb notwendig, war die Mehrheit des Rechtsausschusses überzeugt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte Ende vergangenen Jahres entschieden, dass Menschen, die sich in der Sicherungsverwahrung befinden, nach dem zum Zeitpunkt der Verurteilung gültigen Recht behandelt werden müssten. Die Höchstdauer der Sicherungsverwahrung betrug damals zehn Jahre. Erst im Januar 1998 änderte der Bundestag die gesetzliche Bestimmung. Fortan konnten Straftäter auf unbestimmte Zeit in Sicherungsverwahrung genommen werden. Das Gerichtsverfassungsgesetz muss entsprechend geändert werden. Ein Beschluss des Plenums des Bundestages ist für morgen (1. Juli) vorgesehen.
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