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Berlin: (hib/HLE/HIL) Der Bundesrat bezweifelt, dass die von der EU geforderten Energieeinsparungen mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (17/1719) erreicht werden. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/2280) vorgelegten Stellungnahme kritisiert die Länderkammer vor allem, dass die in der EU-Richtlinie vorgesehenen Möglichkeiten wie die Einrichtung eines Effizienzfonds und die Schaffung steuerlicher Anreize in dem Gesetzentwurf nicht zu finden seien. Damit blieben Möglichkeiten zur Verringerung des Endenergieverbrauchs ungenutzt. Diese Möglichkeiten sollten zeitnah geschaffen werden.
Die Bundesregierung weist in ihrer Gegenäußerung mehrere konkrete Änderungswünsche des Bundesrates zurück. Zur grundsätzlichen Kritik der Länder an dem Gesetzentwurf schreibt die Bundesregierung, über weitere Energieeffizienzmaßnahmen werde im Zusammenhang mit dem Energiekonzept sowie der Evaluierung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms entschieden.
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