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Berlin: (hib/HLE/HIL) Die Zuständigkeit für die Durchführung von Frequenzauktionen liegt allein bei der Bundesnetzagentur. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2125) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1854) nach dem Mobilfunkwettbewerb nach der Frequenzauktion mitteilt, habe die Netzagentur nach anfänglichen Bedenken der Europäischen Kommission zugesichert, die Auswirkungen der Auktion auf die Wettbewerbssituation im Mobilfunk zu prüfen und bei eventuellen Wettbewerbsverzerrungen Maßnahmen einzuleiten.
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