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Berlin: (hib/JOH/AW) Der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen), hat in der Sitzung am Donnerstagmorgen betont, dass die deutsche Bevölkerung den militärischen und zivilen Einsatz in Afghanistan nur unter der Bedingung unterstütze, dass es Fortschritte bei den Menschenrechten gebe. An den Gast der Ausschusssitzung, Ahmad Fahim Hakim, den stellvertretenden Vorsitzenden der Afghanischen Menschenrechtskommission (AIHRC), gewandt sagte Koenigs: ”Das ist die Botschaft, die alle, die gegen Ihre Arbeit sind, kennen sollten. Eine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit Ihrer Organisation würde einen sehr negativen Einfluss auf die Unterstützung der deutschen Bevölkerung für den Afghanistan-Einsatz haben.“
Hakim hatte den Abgeordneten zuvor über die Arbeit der Menschenrechtskommission berichtet und Fortschritte, aber auch Schwierigkeiten aufgezeigt. So hatte Hakim kritisiert, dass viele Organisationen und Menschenrechtsverteidiger an der sogenannten ”Friedens-Jirga“ im Juni diesen Jahres nicht angemessen beteiligt worden seien. Die von Afghanistans Präsident Hamid Karsai einberufene Versammlung sollte über eine nationale Versöhnungs- und Reintegrationspolitik beraten. Die Beschlüsse der Jirga hätten für die Regierung auch nur konsultativen Charakter gehabt, sagte Hakim. Er forderte, dass die Entscheidungen von Regierung und Parlament diskutiert und entsprechend umgesetzt werden. Von der SPD-Fraktion gefragt, wie stark die Menschenrechtskommission in Entscheidungen der Regierung einbezogen werde, antwortete Hakim, dass insbesondere die konservativen Kräfte im Land ”nicht glücklich“ mit der Arbeit der Kommission seien. Ihre Mitarbeiter würden als ”Spione und Agenten des Westens“ und als ”schlechte Muslime“ verunglimpft. Dennoch würde die Kommission mit ihren 650 nationalen Mitarbeitern und zahlreichen Provinz- und Regionalbüros versuchen, so unabhängig und professionell wie möglich zu arbeiten. Sie habe gute Kontakte zu verschiedenen lokalen Partnern, aber auch zu den Warlords aufgebaut. Sie seien von ”entscheidender Bedeutung“.
Von FDP und SPD auf das offensichtliche Nebeneinander von formeller und informeller Rechtsprechung in Afghanistan angesprochen, sagte Hakim, es gebe tatsächlich, insbesondere in der Provinz, ein mangelndes Bewusstsein für die in der Verfassung festgeschriebenen Rechte. Traditionelle Verfahren, wie Jirgas, stünden hier oft im Vordergrund. Allerdings seien diese nicht immer negativ zu beurteilen. Jirgas etwa erfüllten, wenn tatsächlich viele gesellschaftliche Gruppen beteiligt seien, einen wichtige Funktion hinsichtlich einer gemeinsamen Meinungsbildung, betonte Hakim. Jedoch sollte Recht am Ende immer auf Grundlage der Verfassung gesprochen werden. Hakim sprach in diesem Zusammenhang von einer großen Schwäche der afghanischen Regierung und konstatierte einen ”Mangel an politischem Willen“ etwa hinsichtlich der Durchsetzung von Menschenrechten und guter Regierungsführung sowie der Bekämpfung von Drogenhandel und Straflosigkeit. Regierung, Parlament und Oberstes Gericht seien stark zerstritten, sagte Hakim, eine klare Rechtsprechung könne sich so kaum durchsetzen. Er mahnte, Afghanistan brauche dringend eine funktionierende, starke Führung, die mit einer Stimme spreche.
Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich am Ende des Gesprächs ”resigniert“. Die Menschenrechtskommission mache ihre Arbeit unter ”schwierigsten Bedingungen“. Die Menschenrechte in Afghanistan ließen sich wohl nicht so schnell umsetzen. Der Ausschussvorsitzende Koenigs dankte Hakim für das Engagement der Kommission und zollte Hakim ”großen Respekt“ für seinen Einsatz für die Menschenrechte.
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