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Berlin: (hib/HIL/AW) Im Jahr 2009 gingen 18.861 Eingaben und Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ein. Damit stieg ihre Zahl um 765 im Vergleich zu 2008 und um 2.601 verglichen mit 2007. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2009 (17/2100) hervor. Die meisten Petitionen – auf die Einwohneranzahl der Bundesländer bezogen – erreichten danach den Ausschuss aus Brandenburg (598 auf eine Million Einwohner), dicht gefolgt von Berlin (484). Wie schon in den vergangenen Jahren fielen auch 2009 die meisten Petitionen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (21 Prozent). An zweiter Stelle lag nach Angaben des Berichts das Bundesministerium für Justiz (12,72 Prozent), welches im Vergleich zu 2008 den größten Zuwachs zu verzeichnen hatte.
Von den insgesamt 18.861 Petitionen gingen 6.724 auf elektronischem Wege als sogenannte E-Petition über das Internet ein. Dazu gehörten Einzelpetitionen, die per Web-Formular eingereicht wurden, ebenso wie öffentliche Petitionen, die ebenfalls per Internet eingegeben werden. ”Bei letzteren übertraf der Erfolg die Erwartungen des Ausschusses“, heißt es in der Vorlage. Zeitweilig habe man den ”Ansturm der interessierten Öffentlichkeit“ nur schwer bewältigen können. Innerhalb des Berichtsjahres hätten sich mehr als 525.000 Nutzer registriert, ”um Petitionen mitzuzeichnen, Beiträge in Foren zu schreiben und nicht zuletzt um Petitionen einzureichen“. Das habe zur Folge gehabt, dass in 2009 Petitionen mehr als eine Million mal mitgezeichnet und mehr als 58.000 Forenbeiträge verfasst worden seien.
Der Bericht zieht ein positives : Neben den herkömmlichen Massen- und Sammelpetitionen habe man nun ein ”modernes internetgestütztes Instrument“ zur Verfügung, welches die Attraktivität des Petitionswesens weiter erhöhe und das Verfahren transparenter mache. Verbunden mit der Regelung, dass Petitionen mit ”besonders vielen Unterstützern“ durch den Ausschuss in öffentlicher Sitzung beraten werden, wobei der Petent die Möglichkeit hat, seine Eingabe vor den Abgeordneten ”eingehender darzustellen und zu erläutern“, bildeten öffentliche Petitionen ”einen wichtigen Beitrag zu mehr Modernität im bürgerfreundlichen Verhalten“.
Weiter geht der Tätigkeitsbericht auf die Möglichkeiten ein, die zur Erledigung einer Petition in Betracht kommen. Von ”hervorgehobener Bedeutung“ seien dabei die ”Berücksichtigungs- und Erwägungsbeschlüsse“. Dabei sei der Beschluss, die Petition der Bundesregierung ”zur Berücksichtigung zu überweisen“, ein Ersuchen des Bundestages an die Regierung, dem Anliegen des Petenten zu entsprechen. Laute der Beschluss, die Petition der Bundesregierung ”zur Erwägung zu überwiesen“, handle es sich um ein Ersuchen, das Anliegen des Petenten noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen. Im Jahr 2009 überwies der Bundestag laut Bericht 16 Petitionen zur Berücksichtigung und 111 Petitionen zur Erwägung. Zwei Berücksichtigungsbeschlüsse und drei Erwägungsbeschlüsse seien im Berichtsjahr mit positivem Ergebnis abgeschlossen worden. Am Donnerstag will der Bundestag erstmals über den Tätigkeitsbericht des Ausschusses debattieren.
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